
Gewährleistung
Klare Regeln. Faire Lösungen.
Beim Kauf eines Fahrzeugs bei uns sind Sie als Verbraucher durch die gesetzliche Sachmängelhaftung abgesichert. Hier erfahren Sie transparent, was sie umfasst, wie lange sie gilt und wie wir im Fall der Fälle vorgehen.
Auf einen Blick
12Monate
Verjährungsfrist
Bei Gebrauchtfahrzeugen ab Übergabe, sofern im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart – andernfalls gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
12Monate
Beweislastumkehr
Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB).
§ 437BGB
Ihre Rechte
Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz – in der vom Gesetz vorgesehenen Reihenfolge.
B2BGewerbe
Gewerbliche Käufer
Für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Gewährleistung oder Garantie?
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden – und die sich ideal ergänzen.
Gewährleistung
Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Sie entsteht automatisch mit dem Kaufvertrag.
- Gesetzlich geregelt (§§ 434 ff. BGB)
- Gilt für Verbraucher automatisch
- Betrifft Mängel bei Übergabe
- Ansprechpartner: wir als Verkäufer
Premium-Garantie
Eine zusätzliche, vertragliche Absicherung – auch für Defekte, die erst nach der Übergabe auftreten. Umfang und Bedingungen erläutern wir Ihnen gern persönlich.
- Vertraglich vereinbart
- Laufzeit 12 oder 24 Monate
- Deckt auch spätere Defekte ab
- Ergänzt die Gewährleistung
§ 437 BGB
Ihre Rechte im Mangelfall
Das Gesetz sieht ein gestuftes Vorgehen vor. Unser Ziel ist immer die schnelle, unkomplizierte Lösung.
Nacherfüllung
Zunächst beheben wir den Mangel – in der Regel durch Reparatur in einer Fachwerkstatt. Dafür geben Sie uns eine angemessene Gelegenheit.
Rücktritt oder Minderung
Gelingt die Nacherfüllung nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Schadensersatz
Daneben kann Schadensersatz in Betracht kommen – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen in unseren AGB.
Was nicht unter die Gewährleistung fällt
Gewährleistung bedeutet nicht, dass ein Gebrauchtfahrzeug neuwertig ist. Alter und Laufleistung werden immer berücksichtigt.
Natürlicher Verschleiß
Bauteile wie Bremsen, Reifen, Kupplung, Batterie oder Wischerblätter, deren Abnutzung dem Alter und der Laufleistung entspricht.
Bekannte Mängel
Mängel und Vorschäden, auf die wir vor dem Kauf hingewiesen haben und die im Kaufvertrag dokumentiert sind.
Schäden nach Übergabe
Unfälle, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder äußere Einwirkungen nach der Übergabe des Fahrzeugs.
Nachträgliche Veränderungen
Umbauten, Tuning oder Reparaturen durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung.
So gehen Sie vor
Bemerken Sie einen Mangel, melden Sie sich bitte umgehend bei uns – je früher, desto einfacher die Lösung.
Mangel melden
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Mündliche Meldungen bestätigen wir Ihnen in Textform.
Prüfung & Termin
Wir schauen uns den Sachverhalt an und vereinbaren mit Ihnen einen zeitnahen Termin zur Begutachtung.
Mängelbeseitigung
Wir organisieren die Reparatur für Sie. Ist das Fahrzeug betriebsunfähig, ist nach Absprache auch ein Kfz-Meisterbetrieb in Ihrer Nähe möglich.
Weiter fahren
Für eingebaute Teile gilt die Gewährleistung bis zum Ende der ursprünglichen Frist weiter. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Rechtlicher Hinweis
Diese Übersicht dient Ihrer Information und gibt die wesentlichen Grundzüge der gesetzlichen Sachmängelhaftung wieder. Maßgeblich sind der jeweilige Kaufvertrag sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Abschnitt VI „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Fragen zur Gewährleistung?
Wir erklären Ihnen gern persönlich, was im Kaufvertrag geregelt ist – vor und nach dem Kauf.